Gute Unternehmensführung
Führungsstärke im und Beaufsichtigung durch den Aufsichtsrat
Eine starke Führung und effektive Beaufsichtigung sind weiterhin von kritischer Bedeutung, während Unternehmen durch unsichere und volatile Gewässer navigieren, sich kritischeren Fragen stellen und mit hohen Erwartungen an ihre Rolle beim Umgang mit vielen der wesentlichsten Herausforderungen der Gesellschaft umgehen müssen. Unsere Verpflichtung und die leitenden Grundsätze für eine starke Unternehmensführung stellen weiterhin das Fundament für unser Unternehmen bereit, während wir auf diese Herausforderungen reagieren und neue Gelegenheiten annehmen müssen.
Die wichtigsten von uns zu beachtenden Grundsätze und Praktiken sind:
- Vollständig unabhängige Aufsichtsratsausschüsse
- Jährliche Beurteilung und Bestimmung der Zusammensetzung des Aufsichtsrats
- Wahl eines Aufsichtsratsvorsitzenden, mit signifikanter Zuständigkeit für die Unternehmensführung, falls die Rollen des Vorsitzenden/CEOs kombiniert werden
- Eine jährliche Prüfung der wichtigsten rechtlichen und Compliance-Risiken, einschließlich der Eindämmungsstrategien und der Compliance-Prioritäten, sowie Prüfung der vom Prozess des unternehmensweiten Risikomanagement (ERM) des Unternehmens generierten Schlussfolgerungen und Empfehlungen
- Wesentliche Interaktion des Aufsichtsrats mit der obersten Führungsebene, bei den Prüfungen des Unternehmens und der Geschäftsabläufe sowie bei der Beaufsichtigung der Nachfolgeplanung
- Prüfung von und Beteiligung an wichtigen Aspekten des ESG durch den Aufsichtsrat, einschließlich unserer Strategie zur und des Fortschritts bei der ökologischen Nachhaltigkeit, Anstrengungen zur Förderung von Gleichberechtigung und Einbeziehung innerhalb des Unternehmens und in der größeren Gesellschaft, sowie Bemühen um eine positive Auswirkung auf die Gemeinschaft durch COVID-19-Hilfen und weitere kritische humanitäre Unterstützung
Wir beschreiben diese und andere Praktiken in unseren Leitlinien zur guten Unternehmensführung und in jeder Charta des Ausschusses, die von uns kontinuierlich auf der Grundlage des Feedbacks von unseren Investor:innen und Stakeholder:innen sowie unserer eigenen Prüfung externer Best Practices beurteilt und aktualisiert werden. So gehören wir beispielsweise zu den Unterzeichnern der Commonsense Corporate Governance Principles 2.0, was unsere Verpflichtung für ein Fundament einer effektiven Unternehmensführung widerspiegelt. Weiterhin beurteilen wir unsere Praktiken gegenüber externen Benchmarks wie die Corporate Governance Principles der Investor Stewardship Group, wobei unsere Praktiken im Allgemeinen mit diesen Idealen übereinstimmen. Wir sind insgesamt davon überzeugt, dass unser Ansatz der Unternehmensführung die Fähigkeit des Aufsichtsrats stärkt, dem Unternehmen eine bedeutsame Beaufsichtigung, Prüfung und Beratung zur Seite zu stellen, während dieses im Namen all unserer Aktionär:innen agiert.
Als wichtige Komponente seiner Beaufsichtigung wenden der Aufsichtsrat und dessen Ausschüsse erheblich Zeit darauf auf, signifikante Themen wie Ethik und Compliance, Cybersicherheit, ökologische Nachhaltigkeit und Personalmanagement strategisch zu planen und zu prüfen. Der gesamte Aufsichtsrat bietet eine strategische Beaufsichtigung und Überwachung der entstehenden Prioritäten und Risiken in diesen und anderen Bereichen, während jeder Ausschuss sich um besondere Themen innerhalb dieses Themenkomplexes kümmert.
Prüfungsausschuss
Beaufsichtigt den gesamten Prozess des Unternehmens zum Risikomanagement, einschließlich finanzieller Kontrollen und Integrität, und er trifft sich regelmäßig mit dem Ethik- und Compliance-Beauftragten, um wichtige Unternehmensrisiken und Programme zur Cybersicherheit zu besprechen.
So erhielt der Prüfungsausschuss im vergangenen Jahr routinemäßige Updates vom Datenbeauftragten des Unternehmens über das unternehmenseigene Informationssicherheitsprogramm, einschließlich der Ergebnisse der jährlichen, unabhängigen externen Beurteilung des Fortschritts und des Reifegrads unseres Programms gemäß dem NIST Cyber Security Framework.
Ausschuss für Unternehmensführung und öffentliche Verantwortung
Beaufsichtigt Themen mit Bezug zu den Praktiken und Richtlinien zur Unternehmensführung, einschließlich der Zusammensetzung des Aufsichtsrats, der Nachfolgeplanung für den Aufsichtsrat, dessen Unabhängigkeit, und beaufsichtigt die geopolitischen Risiken sowie die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen, wobei er unsere Praktiken und den Fortschritt mit wichtigen Benchmarks abgleicht.
Der G&PR-Ausschuss prüfte beispielsweise die abschließenden Ergebnisse bezüglich unserer Nachhaltigkeitsziele für 2020, den Fortschritt und die Herausforderungen unserer Ambition 2030-Ziele sowie die Strategien zum Schließen von Lücken und zur Beschleunigung des Fortschritts. Der G&PR-Ausschuss beschäftigte sich zudem mit der Absicht des Unternehmens, einen Maßnahmenplan für den Klimawandel zu veröffentlichen.
Ausschuss für Mitarbeitervergütung und Führungskräfteentwicklung
Beaufsichtigt die Entwicklungs- und Nachfolgeplanung des CEOs und weiterer Mitglieder der Unternehmensführung, überwacht die gendergerechte Bezahlung, die organisatorischen Gleichbehandlungs- und Inklusionsprogramme sowie deren Fortschritt und stellt sicher, dass unsere Praktiken zur Vergütung der Geschäftsführung mit den Zielen eines ganzheitlichen, langfristigen Wachstums im Einklang sind.
Zum Beispiel prüft und bespricht der Ausschuss für Mitarbeitervergütung und Führungskräfteentwicklung weiterhin die Strategien des Unternehmens für Gleichbehandlung und Einbeziehung, einschließlich der Bemühungen, couragierte und integrative Führungskräfte zu inspirieren und zu prämieren, sowie des Fortschritts des Unternehmens in Bezug zu dessen Ziele paritätischer Besetzungen.
Ausschuss für Innovation und Technologie
Beaufsichtigt die Innovations- und Technologieprogramme des Unternehmens, einschließlich der verantwortlichen Integration neuer Technologien in unsere Innovationsstrategie, wobei auch berücksichtigt wird, wie diese Programme die Prioritäten des Unternehmens zur Nachhaltigkeit und zur Sicherheit von Inhaltsstoffen integriert.
So prüfte kürzlich der Ausschuss für Innovation und Technologie die Bemühungen des Unternehmens zur weiteren Bereitstellung überragender Produkte, während diese gleichzeitig ökologisch bewusst und sozial verantwortlich hergestellt werden, wobei der Ausschuss mit den leitenden Angestellten der Abteilung F&E besprach, wie das Innovationsportfolio des Unternehmens diesen für Verbraucher:innen zentralen Prioritäten vermehrt entsprechen kann.
Dieser große Anwendungsbereich des Aufsichtsrats und der Ausschüsse sowie das sich daraus ergebende aktive Engagement unserer Aufsichtsratsmitglieder:innen stellen sicher, dass unsere Werte, das Verhalten unserer Führungskräfte und die Bemühungen unserer Mitarbeiter:innen schlussendlich auf entscheidende und effektive Weise mit unserer Unternehmensstrategie verknüpft sind
Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Als globales Unternehmen mit einem vielfältigen Sortiment streben wir danach, die Vielfalt unserer Belegschaft in unserem Aufsichtsrat abzubilden. Unsere Aufsichtsratsmitglieder:innen bereichern nicht nur unseren Aufsichtsrat mit wesentlichen und verschiedenartigen Führungsqualitäten und -erfahrungen, sie bilden auch einen Mix aus unterschiedlichem Hintergrund, Alter, Gender, ethnische Herkunft und Lebenserfahrung, durch den ihre Art der Führung beeinflusst und ihre Führungsstärke gesteigert wird.
In unserem 12 Mitglieder umfassenden Aufsichtsrat:
- Sechs (50 %) Mitglieder sind Frauen.
- Vier (33 %) Mitglieder haben eine ethnisch diverse Herkunft.
- Sieben (58 %) Mitglieder sind weniger als fünf Jahre im Aufsichtsrat, wobei der Schnitt bei weniger als sechs Jahre liegt.
- Acht (67 %) Mitglieder sind aktuelle oder ehemalige CEOs von Aktiengesellschaften.
Die Gesamtdiversität des Aufsichtsrats stellt eine zentrale Priorität dar, und sie findet bei der Nominierung der Aufsichtsratsmitglieder:innen wesentliche Berücksichtigung.