Umwelt, Menschenrechte, Lieferkette
Nachhaltigkeitsrichtlinien für externe Geschäftspartner
- Mai 2014
Wir bei P&G sind der Überzeugung, dass wir als Unternehmen und als Individuen in unserer Arbeit nach dem Prinzip das Richtige zu tun verfahren. Das ist der Grund, weshalb uns Verbraucher:innen vertrauen, unsere Kunden:innen und Geschäftspartner mit uns in Geschäftsverbindung stehen, unsere Aktionär:innen in uns investieren, externe Interessensgruppen uns respektieren und die besten Talente bei P&G arbeiten.
Wir handeln im Sinne des Gesetzes, halten uns an hohe ethische Standards, wo auch immer wir geschäftlich tätig sind. Wir suchen aktiv nach Geschäftsbeziehungen mit Partner:innen, die unsere Werte teilen und die Anwendung dieser hohen Standards bei ihren Geschäftspartnern ebenfalls fördern.
Diese Nachhaltigkeitsrichtlinien für externe Geschäftspartner:innen definieren die globalen Standards, die in den tagtäglichen Geschäftsaktivitäten im Namen von P&G einzuhalten sind. Von externen Geschäftspartner:innen und ihren Lieferanten wird erwartet, dass sie das Engagement von P&G zu diesen Standards teilen. P&G behält sich das Recht vor, Audits durchzuführen, um die Einhaltung dieser Richtlinien sicherzustellen und behält sich auch das Recht vor, jegliche Beziehungen zu beenden, sollten externe Geschäftspartner:innen diese Richtlinien verletzen, nicht anpassen oder ein Muster von Verletzungen vorweisen.
Einhaltung von Rechtsvorschriften
Externe Geschäftspartner:innen sind verpflichtet, zu jeder Zeit im gesetzlichen Rahmen zu handeln. Externe Geschäftspartner:innen und deren Mitarbeiter:innen müssen sicherstellen, dass sie Anwendung dieser Standards und des geltenden Rechts in ihrer Arbeit im Namen von P&G verstehen. Kein Geschäftspartner hat die Autorität, Mitarbeiter:innen oder sonstige Personen zu verpflichten oder darum zu bitten, diese Standards oder Rechtsvorschriften zu verletzen.
Menschenrechte
P&G respektiert international anerkannte Menschenrechte, wie in der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und den Assoziierte Bündnissen und der Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeiterorganisation (ILO), definiert. Wir erwarten von unseren externen Geschäftspartner:innen, dass sie diese international anerkannten Menschenrechte respektieren. In unseren Geschäftsvergaben legen wir auch künftig hohen Wert auf bestehende und potentielle externe Geschäftspartner:innen, die diese Menschrechte konsequent berücksichtigen. Mehr zu unserem Engagement für Menschrechte finden Sie in unserer Stellungnahme zu Menschenrechten und unseren Sozialen Richtlinien & Erklärungen detailliert.
Kinderarbeit
Die externen Geschäftspartner:innen von P&G nutzen keine Kinderarbeit. Der Begriff Kind bezieht sich hier auf eine Person die jünger als 15 Jahre ist (oder 14 wo lokale Gesetze dies festlegen), oder älter, entsprechend dem lokalen gesetzlichen Mindestalter für eine Anstellung oder das Alter der Schulpflicht. P&G verbietet es, junge Arbeiter:innen (d.h. jünger als 18 oder gemäß den lokalen Vorschriften) für gefährliche Arbeiten aufgrund von lokal gesetzlich geregelten Altersbegrenzungen und Art der Arbeit (z.B. Nachtarbeit) einzusetzen.
Zwangsarbeit, Menschenhandel & Beschäftigungsberechtigung
Die Beschäftigung muss freiwillig und frei gewählt werden. Externe Geschäftspartner:innen, einschließlich Arbeitsvermittlungsunternehmen, müssen die gesetzliche Beschäftigungsberechtigung der Mitarbeiter:innen für die jeweilige Arbeit prüfen. Externe Geschäftspartner:innen, einschließlich Arbeitsvermittlungsunternehmen, dürfen keine Gefängnisarbeit, Vertrags- oder Schuldknechtschaft, Menschenhandel oder moderne Sklaverei nutzen. Externe Geschäftspartner:innen dürfen zu keiner Zeit körperliche Züchtigung oder andere Formen von mentalem und/oder physischem Zwang anwenden. Mitarbeiter:innen externer Geschäftspartner:innen sollten keine Kautionen oder Ausweispapiere hinterlegen müssen oder Vermittlungsgebühren zahlen. Darüber hinaus sollte es ihnen frei stehen, ihr Beschäftigungsverhältnis nach einer Kündigungszeit zu beenden. P&G erwartet von den für P&G arbeitenden Vermittlungsbüros, dass sie ihre Mitarbeiter:innen hinsichtlich dieser Erwartungen unsererseits schulen.
Lohn und Arbeitszeit
Externe Geschäftspartner:innen müssen alle Gesetze bezüglich gültiger Löhne und Arbeitsstunden, einschließlich Mindestlohn, Überstunden, maximale Arbeitszeit, Mahlzeiten und Ruhezeiten einhalten und die gesetzlich vorgeschriebenen Zuwendungen leisten. Wo lokale Branchenstandards über die gültigen gesetzlichen Bedingungen hinausgehen, werden externe Geschäftspartner:innen dazu ermutigt Löhne anzubieten, die den höhen Branchenstandards entsprechen.
Zwang, Belästigung und Disziplin
P&G erwartet von externen Geschäftspartner:innen, dass sie ihre Mitarbeiter:innen mit Würde und Respekt behandeln, dass sie über Systeme verfügen, die unakzeptabler Arbeiterbehandlung vorbeugen und Vorgänge wie Belästigung, zweckwidrig angewandte Nutzung von Disziplinierung, Diskriminierung, physische oder mentale Züchtigung oder andere Formen der Einschüchterung oder Misshandlung (z.B. physische Misshandlung, Androhung der Misshandlung, sexuelle oder andere Belästigung, verbale Misshandlung, jegliche Form der körperlichen Züchtigung oder andere Formen von mentaler und/oder physischer Zwang als Form der Disziplinierung) aufdecken und beenden.
Diskriminierung
Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Abstammung, Religion, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und -ausdruck, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Behinderung, Veteranenstatus, Gesundheitszustand (z.B. HIV/AIDS Status, Schwangerschaft) oder einem anderen rechtlich geschützten Aspekt wird nicht geduldet. Externe Geschäftspartner:innen dürfen bei der Einstellung und der Beschäftigungspraxis (z.B. Lohn/Beförderung) nicht diskriminieren und müssen alle Arbeitsgesetze befolgen. Entscheidungen hinsichtlich der Beschäftigung müssen aufgrund von Verdiensten, Fähigkeiten und Arbeitserfahrung erfolgen.
Arbeitsschutz
Externe Geschäftspartner müssen geltende Arbeitsschutzgesetze, -regeln, -vorschriften und einschlägige Branchenstandards einhalten. Wir erwarten von unseren externen Geschäftspartner:innen, dass diese sich der Verbesserung des Arbeitsschutzes ihres Betriebs, ihrer Mitarbeiter:innen und ihrer Gemeinschaft verschreiben und diese unterstützen. Wir erwarten von unseren externen Geschäftspartner:innen, dass sie alle angemessenen und notwendigen Maßnahmen treffen, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden, dass sie Arbeitsschutzrisiken analysieren und minimieren, ihre Vermögenswerte schützen, die Fortführung der Geschäftstätigkeit gewährleisten und öffentliches Vertrauen erwerben. Falls sich Fragen bezüglich der Branchenstandards für einen wichtigen Inhaltsstoff ergeben, kontaktieren Sie bitte einen der P&G Vertriebsvertreter:innen.
Umweltnachhaltigkeit
Externe Geschäftspartner:innen müssen alle geltenden Umweltschutzgesetze, -regeln und -vorschriften einhalten. P&G weiß, dass wir für die Umwelt Verantwortung übernehmen und Ressourcen verantwortungsvoll nutzen müssen. Wir streben danach, bei der Nutzung von Unternehmensressourcen sozial verantwortlich vorzugehen, um der Gesellschaft einen langfristigen Nutzen zu bringen. Mehr zu unserem Engagement für Umweltnachhaltigkeit finden Sie in unseren Umweltrichtlinien & Erklärungen. Von externen Geschäftspartner:innen wird erwartet, dass sie P&Gs Engagement teilen und den Wert und die Qualität ihrer Produkte durch verantwortungsvolle Nutzung von Ressourcen, dem Schutz der Umwelt und durch Verringerung des ökologischen Fußabdrucks ihres Betriebs maximieren. P&G wird externe Geschäftspartner:innen identifizieren und benachrichtigen, die Scorecard oder ein damit gleichwertiges Online-Tool nutzen, um die Verbesserung ihrer Umweltnachhaltigkeit zu verfolgen. Alle anderen externen Geschäftspartner:innen werden ermutigt, eine Scorecard für den internen Gebrauch zu nutzen.
Klicken Sie hier für weitere Informationen und Schulungsmaterialien über die Umweltnachhaltigkeits-Scorecard der Lieferkette
Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen
Externe Geschäftspartner:innen müssen das Recht ihrer Mitarbeiter:innen einer Gewerkschaft beizutreten oder nicht, oder eine anerkannte Mitarbeitervertretung zu haben gemäß lokaler Gesetze, respektieren. Von externen Geschäftspartnern wird erwartet, mit diesen Vertreter:innen einen konstruktiven Dialog und Verhandlungen im guten Glauben zu führen. Externe Geschäftspartner:innen dürfen Arbeiter:innen, Arbeitervertreter:innen oder Gewerkschaftsmitglieder wegen ihres Interesses an und/oder Mitgliedschaft in bzw. Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft oder ihrer legitimen Gewerkschaftstätigkeiten im Einklang mit internationalen Arbeitsstandards nicht belästigen, diskriminieren oder anderweitig bestrafen.
Vorbeugung von Bestechung und Korruption
Externe Geschäftspartner:innen müssen ihre Geschäftstätigkeit mit Integrität und unter voller Einhaltung der Gesetze ausüben. Externe Geschäftspartner:innen dürfen keine wertvollen Objekte zur Beeinflussung des Verhaltens anderer Geschäftspartner:innen oder Regierungsoffiziellen einsetzen, einer Gabe zustimmen, diese anbieten oder erhalten, um einen unlautbaren Vorteil oder Nutzen zu erzielen. Als Regierungsoffizielle gelten Regierungsmitarbeiter:innen (einschließlich Mitarbeiter:innen von staatlich kontrollierten oder staatseigenen Einheiten, wie Krankenhäuser oder Energie- und Medienfirmen in bestimmten Ländern), gewählte Offizielle, Funktionär:innen politischer Parteien oder Kandidat:innen für ein öffentliches Amt oder für eine politische Partei. Externe Geschäftspartner:innen dürfen keine "erleichternde Zahlung" machen, welches kleine Zahlungen (oder "Trinkgelder") an individuelle Regierungsoffizielle sind, um Routineregierungstätigkeiten zu beschleunigen.
Geschenke, Bewirtung und Vergütungen
Von externe Geschäftspartner:innen wird erwartet, dass sie unsere Richtlinie über Geschenke, Bewirtung und Vergütungen respektieren und einhalten. Die P&G Richtlinie verbietet allgemein den Erhalt von Geschenken, Bewirtungen oder andere Vergütungen von Personen, die mit P&G in einer Geschäftsbeziehung stehen. Eine Annahme solcher Zuwendungen kann eine Verpflichtung seitens des Unternehmens implizieren und einen Interessenskonflikt darstellen, was inakzeptabel ist.
Mitarbeiterprivatsphäre und Datenschutz
Externe Geschäftspartner sind zur Wahrung der Privatsphäre ihrer Mitarbeiter:innen und der Privatsphäre jener Personen verpflichtet, deren personenbezogene Daten sie von P&G erhalten, um Produkte oder Dienstleistungen anzubieten. P&G erwartet von externen Geschäftspartner:innen, dass sie persönlich identifizierbare Informationen entsprechend der Datenschutzrichtlinie nutzen. P&G erwartet von allen externen Geschäftspartnern, dass sie ihre Mitarbeiter:innen und die Mitarbeiter:innen ihrer Subunternehmer, die Arbeiten für P&G verrichten, so schulen, dass diese die Anforderungen und ihre persönliche Verantwortungen zum Schutz von P&G personenbezogenen Daten sowie allen P&G Informationen verstehen.
Unser Datenschutzziel bei P&G ist es, personenbezogene Daten zu schützen, zu sammeln und zu nutzen, jedoch nur für den Zweck, zu dem sie bereitgestellt wurden. Wir handeln nicht mit den uns anvertrauten personenbezogenen Daten, es findet kein Verkauf und keine Bereitstellung solcher Daten statt.
Personal- & Einrichtungssicherheit
Externe Geschäftspartner:innen müssen alle geltenden Gesetze bezüglich des allgemeinen Verhaltens, Arrest/Festnahme von Personal einhalten, insoweit es sich auf ihre Pflicht als Sicherheitsanbieter bezieht. Externe Geschäftspartner:innen müssen gewährleisten, dass alle Personen human, mit Respekt für ihre Würde und ihre Privatsphäre behandelt werden, Folter oder andere grausame, inhumane oder entwürdigende Behandlung verbieten sowie sexuelle Ausbeutung, Misshandlung, Verletzung oder Diskriminierung. Externe Geschäftspartner:innen sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter:innen in diesen Themen und anderen rechtlichen Anforderungen schulen.
Die P&G Telefonauskunft über Weltweites Geschäftsverhalten
Wir ermutigen externe Geschäftspartner:innen und Mitarbeiter:innen von externen Geschäftspartner:innen, die für P&G arbeiten, alle Verletzungen der P&G Richtlinien oder von Gesetzen zu melden. Meldungen können direkt an P&G getätigt werden:
Die P&G Telefonauskunft über Weltweites Geschäftsverhalten ist eine gebührenfreie Nummer, die 24 Stunden pro Tag, sieben Tage der Woche angerufen werden kann, um ernste Bedenken melden zu können.
- Wählen Sie +1-800-683-3738 (falls Sie sich in den USA, Kanada oder Puerto Rico befinden)
- Wählen Sie +1-704-544-7434 (für jedes andere Land). R-Gespräche werden akzeptiert.
Die P&G Telefonauskunft über Weltweites Geschäftsverhalten ist mit dem Personal einer unabhängigen Firma besetzt und kann Anrufe in fast allen Sprachen annehmen. P&G wird nicht versuchen, ihre Identität zu verfolgen. Falls Sie die P&G Telefonauskunft über Weltweites Geschäftsverhalten anrufen, können sie tatsächliche oder vermutete Verletzungen anonym melden, wo es das Gesetz erlaubt. Bitte beachten Sie aber, dass es für P&G manchmal viel schwieriger oder sogar unmöglich ist, anonyme Meldungen gründlich zu untersuchen. Wir bitten Sie daher, Ihre Identität bei der Meldung der P&G Telefonauskunft über Weltweites Geschäftsverhalten mitzuteilen. Ihre Identität wird vertraulich behandelt, soweit es das Gesetz ermöglicht.
P&G Ausschuss für Ethik&Konformität
Der P&G Ausschuss für Ethik&Konformität besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem Finanzvorstand, dem Rechtsvorstand, und dem globalen Personalvorstand.
Email: ethicscommittee.im@pg.com
Per Post: The Procter & Gamble Company Ethics & Compliance Committee
One Procter & Gamble Plaza (C-11)
Cincinnati, OH 45202
Der P&G Generalsekretär
Email: corpsecretary.im@pg.com
Per Post: The Procter & Gamble Company Corporate Secretary
One Procter & Gamble Plaza (C-11)
Cincinnati, OH 45202